Fremder parkt auf meinem Stellplatz was tun

Sie kommen nach einem langen Tag nach Hause und trauen Ihren Augen kaum: Auf Ihrem Stellplatz, für den Sie jeden Monat Miete zahlen oder den Sie teuer gekauft haben, steht ein fremdes Auto. Ihr eigener Wagen muss auf der Straße bleiben. Sofort schießt Ihnen die Frage durch den Kopf: Fremder parkt auf meinem Stellplatz, was tun? Die gute Nachricht vorweg: Sie müssen sich das nicht gefallen lassen. Das deutsche Recht schützt Sie als Besitzer des Stellplatzes und gibt Ihnen klare Rechte an die Hand. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie richtig reagieren, wann Sie das fremde Auto abschleppen lassen dürfen, wer die Kosten trägt und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein fremdes Auto auf Ihrem privaten Stellplatz gilt als verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB. Als Besitzer haben Sie ein Selbsthilferecht.
- Bleiben Sie zunächst ruhig, suchen Sie den Fahrer und dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos, Kennzeichen, Datum und Uhrzeit.
- Sie dürfen den Falschparker abschleppen lassen. Die Kosten strecken Sie zunächst vor und fordern sie danach vom Falschparker zurück.
- Polizei und Ordnungsamt sind auf Privatgrund in der Regel nicht zuständig. Sie müssen selbst aktiv werden.
- Parken Sie den Fremdparker niemals zu und beschädigen Sie sein Fahrzeug nicht. Das wäre Nötigung oder Sachbeschädigung und strafbar.
Darf ein Fremder überhaupt auf meinem Stellplatz parken
Die kurze Antwort lautet: Nein. Ihr Stellplatz ist Ihnen fest zugeordnet, sei es durch den Mietvertrag, den Kaufvertrag oder die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft. Niemand sonst darf ihn ohne Ihre Erlaubnis nutzen. Stellt ein Fremder sein Auto trotzdem dort ab, begeht er eine sogenannte verbotene Eigenmacht nach § 858 Absatz 1 BGB. Das Gesetz sieht darin eine Besitzstörung, also einen Eingriff in Ihr Besitzrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Stellplatz mit Ihrem Namen beschriftet ist. Entscheidend ist allein, dass der Platz Ihnen zusteht und der Fahrer keine Erlaubnis hat. Auch Mieter sind Besitzer im rechtlichen Sinne und genießen den vollen Schutz. Diese Einordnung ist wichtig, denn sie begründet Ihr Recht, sich sofort zu wehren und das Fahrzeug entfernen zu lassen.
Schritt für Schritt: Was Sie jetzt konkret tun können
Schritt 1: Ruhe bewahren und die Lage prüfen
So verständlich der Ärger ist: Handeln Sie nicht im Affekt. Prüfen Sie zuerst die Situation in Ruhe. Vielleicht steht das Auto nur für wenige Minuten dort, weil ein Besucher kurz etwas abgeladen hat. Schauen Sie sich um, ob der Fahrer in der Nähe ist. Überlegen Sie auch, ob das Fahrzeug Ihre Garage blockiert oder lediglich Ihren Stellplatz belegt. Je nach Lage können die nächsten Schritte etwas anders aussehen. Ein kühler Kopf hilft Ihnen außerdem, später sachlich zu dokumentieren und notfalls ruhig mit dem Fahrer zu sprechen.
Schritt 2: Den Fahrer suchen

Bevor Sie einen Abschleppdienst rufen, sollten Sie versuchen, den Fahrer zu finden. Oft handelt es sich um ein Versehen, das sich mit einem kurzen Gespräch klären lässt. Klingeln Sie bei den Nachbarn oder fragen Sie in der Hausverwaltung nach. Vielleicht gehört das Auto einem Besucher, der den Hinweis auf den privaten Stellplatz übersehen hat. Finden Sie den Fahrer nicht, hinterlassen Sie einen freundlichen Zettel an der Windschutzscheibe. Formulieren Sie sachlich, zum Beispiel: „Guten Tag, dieser Stellplatz ist privat vermietet. Bitte parken Sie Ihr Fahrzeug hier künftig nicht mehr ab. Vielen Dank.“ Geben Sie dem Fahrer einige Minuten Zeit, zu seinem Auto zurückzukehren. Ein höflicher Ton erspart Ihnen viel Ärger und wirkt bei einer möglichen späteren Auseinandersetzung zu Ihren Gunsten.
Schritt 3: Den Vorfall sorgfältig dokumentieren
Notieren Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs und machen Sie Fotos aus mehreren Blickwinkeln, auf denen das Auto deutlich auf Ihrem Stellplatz zu sehen ist. Halten Sie Datum und Uhrzeit fest. Bitten Sie nach Möglichkeit einen Nachbarn als Zeugen dazu. Diese Dokumentation ist aus zwei Gründen wichtig. Erstens brauchen Sie sie, wenn Sie die Abschleppkosten vom Falschparker zurückfordern wollen. Zweitens hilft sie Ihnen, falls derselbe Fahrer immer wieder auf Ihrem Platz parkt und Sie rechtlich dagegen vorgehen müssen. Speichern Sie die Belege geordnet ab, damit Sie sie später schnell finden.
Schritt 4: Den Abschleppdienst beauftragen
Taucht der Fahrer nicht auf, dürfen Sie einen Abschleppdienst rufen und das fremde Auto entfernen lassen. Das Gesetz verlangt, dass die Entfernung unverzüglich geschieht. In der Praxis bedeutet das: innerhalb weniger Stunden. Wer erst einen Tag oder Wochen später aktiv wird, handelt zu spät und verliert dieses Selbsthilferecht. Besprechen Sie die Kosten vorab mit dem Abschleppunternehmen und lassen Sie sich eine Quittung geben. Wichtig zu wissen: Polizei und Ordnungsamt sind auf privatem Grund in der Regel nicht zuständig. Auf öffentlicher Straße würden die Behörden das Abschleppen veranlassen, auf Ihrem Stellplatz müssen Sie selbst handeln.
Wer zahlt die Abschleppkosten

Die Kosten für das Abschleppen trägt der Falschparker. Juristisch gilt er als Störer, also als Verursacher der Besitzstörung. In der Praxis müssen Sie das Geld allerdings zunächst selbst vorstrecken und es anschließend vom Fahrzeughalter zurückfordern. Je nach Stadt und Tageszeit liegen die Abschleppkosten meist zwischen 150 und 400 Euro. Fordern Sie den Betrag schriftlich mit einer angemessenen Frist zurück und legen Sie die Quittung sowie Ihre Fotos bei. Zahlt der Falschparker nicht freiwillig, können Sie den Anspruch vor dem Amtsgericht geltend machen. Die Erfolgsaussichten sind bei guter Dokumentation hoch. Manche spezialisierten Dienste übernehmen übrigens die Abwicklung mit dem Falschparker direkt, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Fragen Sie beim beauftragten Unternehmen danach.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten
So groß die Versuchung auch sein mag: Manche Reaktionen sind verboten und können Sie teuer zu stehen kommen. Parken Sie das fremde Auto niemals zu. Das gilt als Nötigung nach § 240 StGB und ist strafbar, selbst wenn Sie im Recht sind. Beschädigen Sie das Fahrzeug nicht. Ein zerkratzter Lack oder ein beschädigter Reifen ist Sachbeschädigung nach § 303 StGB und wird verfolgt, unabhängig davon, dass der Wagen auf Ihrem Platz stand. Versuchen Sie nicht, das Auto mit Ihrem eigenen Fahrzeug wegzuschieben oder selbst abzuschleppen. Dabei entstehen schnell Schäden, für die Sie haften. Verzichten Sie außerdem auf Drohungen oder beleidigende Zettel. Bleiben Sie sachlich, denn alles Schriftliche kann später gegen Sie verwendet werden.
Was tun wenn derselbe Falschparker immer wieder kommt
Parkt dieselbe Person wiederholt auf Ihrem Stellplatz, sollten Sie über das einzelne Abschleppen hinausgehen. Lassen Sie den Halter durch einen Anwalt abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Unterschreibt er diese Erklärung und parkt erneut auf Ihrem Platz, wird eine vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Weigert er sich, können Sie eine Besitzstörungsklage vor dem Amtsgericht erheben. Halten Sie dafür jeden einzelnen Vorfall mit Datum, Uhrzeit, Fotos und Kennzeichen fest. Eine lückenlose Dokumentation stärkt Ihre Position erheblich. In vielen Fällen reicht bereits die anwaltliche Abmahnung, um Wiederholungstäter dauerhaft fernzuhalten.
So verhindern Sie dass Fremde Ihren Stellplatz nutzen

Vorbeugen ist besser als abschleppen. Mit wenigen Maßnahmen machen Sie deutlich, dass Ihr Stellplatz privat ist. Bringen Sie ein gut sichtbares Schild an, zum Beispiel mit der Aufschrift „Privatparkplatz“. Auch eine Bodenmarkierung mit Ihrer Stellplatznummer hilft. In Mietshäusern lohnt das Gespräch mit der Hausverwaltung. Sie kann Hinweisschilder anbringen oder wiederkehrende Falschparker direkt ansprechen. Physische Barrieren wie ein klappbarer Poller oder eine Kette verhindern das unbefugte Parken zuverlässig. Klären Sie vorher mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft, ob das erlaubt ist. Als Mieter sollten Sie den Vermieter in die Pflicht nehmen, wenn Fremdparker zum Dauerproblem werden. Er schuldet Ihnen die ungestörte Nutzung des mitvermieteten Stellplatzes.
Besonders häufig kommt es in Tiefgaragen und auf großen Wohnanlagen zu Verwechslungen, weil viele Stellplätze gleich aussehen. Hier helfen zusätzlich deutliche Nummernschilder an Wand oder Säule direkt über Ihrem Platz. Sprechen Sie auch offen mit Ihren Nachbarn: Oft weiß niemand, wem welcher Platz gehört, und ein kurzer Hinweis in der Hausgruppe klärt die Lage dauerhaft. Wenn Sie in einer Eigentümergemeinschaft leben, können Sie das Thema zusätzlich auf der nächsten Versammlung ansprechen und eine einheitliche Beschilderung beschließen lassen. Je klarer die Zuordnung sichtbar ist, desto seltener verirrt sich ein fremdes Auto auf Ihren Platz.
Fazit
Ein fremder Wagen auf Ihrem Stellplatz ist ärgerlich, aber Sie stehen nicht machtlos da. Merken Sie sich die wichtigsten Punkte: Fremder parkt auf meinem Stellplatz, was tun? Ruhig bleiben, Fahrer suchen, Vorfall mit Kennzeichen und Fotos dokumentieren und bei Bedarf unverzüglich abschleppen lassen. Die Kosten trägt der Falschparker, auch wenn Sie zunächst in Vorleistung gehen müssen. Verzichten Sie auf Selbstjustiz wie Zuparken oder Beschädigungen, denn damit machen Sie sich selbst strafbar. Bei Wiederholungstätern helfen Abmahnung und Unterlassungserklärung. Und mit klarer Beschilderung verhindern Sie viele Fälle schon im Vorfeld.
Häufige Fragen wenn ein Fremder auf Ihrem Stellplatz parkt
Kann ich die Polizei rufen wenn ein Fremder auf meinem Stellplatz steht?
Auf privatem Grund ist die Polizei in der Regel nicht zuständig und lässt keine Fahrzeuge abschleppen. Sie kann höchstens die Identität des Fahrzeughalters feststellen. Den Abschleppdienst müssen Sie selbst beauftragen und zunächst auch selbst bezahlen.
Wie schnell muss das Auto abgeschleppt werden?
Das Gesetz verlangt eine unverzügliche Entfernung. In der Praxis bedeutet das innerhalb weniger Stunden nach dem Vorfall. Warten Sie einen Tag oder länger, gilt das Abschleppen nicht mehr als sofortige Selbsthilfe und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
Darf ich das fremde Auto zuparken damit es nicht wegfahren kann?
Nein. Das Zuparken eines fremden Fahrzeugs erfüllt den Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB und ist strafbar. Das gilt auch dann, wenn das Auto unberechtigt auf Ihrem Stellplatz steht. Lassen Sie es stattdessen ordnungsgemäß abschleppen.
Was kostet das Abschleppen und bekomme ich mein Geld zurück?
Je nach Stadt und Uhrzeit fallen meist 150 bis 400 Euro an. Der Falschparker muss diese Kosten als Verursacher tragen. Sie strecken den Betrag zunächst vor und fordern ihn schriftlich zurück. Bei guter Dokumentation setzen Sie den Anspruch notfalls vor dem Amtsgericht durch.
Was kann ich gegen einen Wiederholungstäter unternehmen?
Lassen Sie den Halter anwaltlich abmahnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Bei erneuten Verstößen wird dann eine Vertragsstrafe fällig. Weigert sich der Falschparker, können Sie eine Besitzstörungsklage erheben. Dokumentieren Sie jeden Vorfall sorgfältig.



